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Aktuelle InfoRechte des Geschädigten: Dem Geschädigten steht es im Haftpflichtschadensfall grundsätzlich frei, einen Sachverständigen, einen Rechtsanwalt und die Reparaturwerkstatt seiner Wahl zur Beweissicherung, Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe, Durchsetzung seiner Schadenersatzansprüche und Instandsetzung seines Fahrzeuges, zu beauftragen. Die folgend aufgeführten Punkte helfen Ihnen, den unverschuldeten Unfall bestmöglich abzuwickeln: - Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens einschalten - Unabhängige und vollumfängliche Beweissicherung
- Freie Wahl der Reparaturwerkstatt - Freie Wahl eines Rechtsanwaltes zur Durchsetzung der Schadenersatzansprüche - Erfüllung der Offenbarungspflicht beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges durch das Schadengutachten - Bestimmung des Minderwertes nach Reparatur des unfallbeschädigten Fahrzeuges - Eingruppierung des geschädigten Fahrzeuges zur Nutzungsausfallentschädigung - Das Schadengutachten dient als Basis für die (vom Geschädigten frei wählbar) fiktive Abrechnung (Abrechnung nach Gutachten) - Ermittlung des Restwertes im Fall des eingetretenen Totalschadens - ACHTUNG vor Schadenmangement der eintrittpflichtigen Versicherung
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